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Lerntherapie

Du suchst Hilfe bei LRS oder Rechenschwäche?

In der Lerntherapie arbeiten wir gemeinsam an deinen Übungsschwerpunkten bei Lese-Rechtschreibschwäche (LRS), Rechenschwäche oder auch in Englisch, wenn du eine LRS hast.

Damit wir von Anfang an Erfolge feiern können , bestimmen wir in einer Eingangsdiagnostik deinen Lernstand und legen die Förderschwerpunkte fest. So üben wir passgenau in einem eng abgesteckten Bereich und bauen Schritt für Schritt darauf auf. Die regelmäßige Verlaufsdiagnostik macht deine Fortschritte sichtbar.

Warum Lerntherapie keine Nachhilfe ist, kannst du hier nachlesen.

Hier findest du erste Antworten auf deine Fragen:

Wir treffen uns in der Regel einmal pro Woche für 50 Minuten. Manche Schüler kommen bei erhöhtem Förderbedarf oder für zwei verschiedene Fächer zweimal in der Woche.

Das kann man leider nicht pauschal beantworten. Eine Lerntherapie setzt individuell an den Förderschwerpunkten deines Kindes an. Je nachdem an welchen grundlegenden Kompetenzen wir ansetzen, dauert das Aufarbeiten entsprechend länger oder kürzer. Es hängt natürlich auch davon ab, wie schnell dein Kind das neu Gelernte umsetzen kann. Hier ist es hilfreich, wenn Lerntherapie, Elternhaus und Schule an einem Strang ziehen.

Für die Lerntherapie habe ich meistens eine Warteliste – im Moment ist sie sehr kurz, d.h. es bestehen gute Chancen, dass ich kurzfristig einen Platz für dein Kind bereitstellen kann. Falls du dich nur für eine pädagogische Lernstandsfeststellung interessierst, kannst du dich ebenfalls gerne bei mir melden, wir finden kurzfristig einen Termin.

Vielleicht möchtest du Tipps für das Üben zuhause oder möchtest wissen, ihr die Wartezeit sinnvoll überbrücken könnt. Dann ist mein individuelles Beratungsgespräch für dich genau richtig.

Nachhilfe orientiert sich an der Klassenstufe deines Kindes und wiederholt den Schulstoff, der nicht verstanden wurde. Nachhilfe kann 1:1 stattfinden oder in einer kleinen Gruppe. Fortschritte sollten sich unmittelbar in der Schulnote widerspiegeln.

Lerntherapie ist eine individuelle Förderung, die immer 1:1 stattfindet, d.h.ich bin als Lerntherapeutin nur für dein Kind da. Die Unterstützung setzt an den individuellen Förderschwerpunkten deines Kindes an. Durch das Ansetzen an der Null-Fehler-Grenze kann dein Kind Lernrückstände aufholen und individuelle Fortschritte machen. Da zwischen den Lernrückständen deines Kindes und dem Schulstoff eine große Lücke herrscht, zeigen sich die individuellen Fortschritte leider erst wesentlich später in den Schulnoten. Trotzdem ist das Aufarbeiten der Lücken unumgänglich, da sonst die Basis zur Weiterarbeit auch in den kommenden Schuljahren fehlt.

Das hängt zunächst von deinem Wohnort und dann vom Alter und den Vorlieben deines Kindes ab. Hier findest du noch weitere wichtige Punkte.

Bevor das Online-Training startet, machen wir immer ein virtuelles Kennenlernen um zu testen, ob die technischen Voraussetzungen passen und dein Kind sich vorstellen kann, mit mir am PC oder Tablet im virtuellen Klassenzimmer zu arbeiten. 

Wie kannst du dir das vorstellen? Hier findest du einen kleinen Einblick in das virtuelle Klassenzimmer.

Die Lerntherapieeinheiten werden mit einer monatlichen Pauschale am Monatsende abgerechnet. Diese enthält die regelmäßige Arbeit mit dem Kind und auch die Arbeit für das Kind. Damit gemeint sind z.B. die Vor- und Nachbereitung, regelmäßige Durchführung und Auswertung von Diagnostik, die Bereitstellung von Material für die Lerntherapie, Übungsmaterial für das Üben zuhause, Gespräche mit Eltern, Schule und eventuell anderen Fördereinrichtungen, Aus-, Fort- und Weiterbildung und Supervision, damit ich für dein Kind immer auf dem aktuellsten Stand bin.

Die Kosten einer Lerntherapie musst du, wie Nachhilfe auch, selbst tragen. Unter bestimmten Umständen kann eine Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket bewilligt werden. Wende dich hierfür bitte an die Koordinierungsstelle für Lernförderung im Landkreis Gifhorn.

Ist dein Kind bereits in der Teilhabe eingeschränkt und euch liegt eine ärztliche Diagnostik vor, kann Wiedereingliederungshilfe über § 35a SGB VIII beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Bitte wende dich an dein zuständiges Jugendamt, hier ist es das Jugendamt im Landkreis Gifhorn.

Du hast weitere Fragen zum Ablauf der Lerntherapie oder möchtest dein Kind anmelden?

Dann melde dich gerne bei mir!

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